Herstellung der Klimaneutralität in Bielefeld bis 2035
Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen bei jedem Beschluss der politischen Gremien und Entscheidungen der Verwaltung
Aufbau eines transparenten Monitoring-Systems zum Umsetzungsstand der Klimaschutzziele
Pfade zur Klimaneutralität bis 2035
Um diese Ziele erreichen zu können, sind ambitionierte Anstrengungen in allen von der Stadt in der Fortschreibung des Handlungsprogramms Klimaschutz bereits beschlossenen Handlungsfeldern nötig. Zu nenen sind u.a.:
- Erneuerbare Energien
- Verzicht sowohl auf fossile Energieträger als auch auf Atomkraft im Strom-Mix der Stadtwerke bis 2030
- Verzicht auf fossile Energieträger im Fernwärmenetz Stadtwerke bis 2030
- Schaffung eines Anreizsystems zur Umstellung der Strom- und Wärmeversorgung auf dezentrale erneuerbare Energien im privaten und gewerblichen Gebäudebestand bis 2035
- Effiziente Gebäude
- Klimagerechte Stadtentwicklung
- Festsetzungen in Bebauungsplänen zur solartauglichen Ausrichtung von Gebäuden und ressourceneffizienten Bauweisen in allen Wohnbau- und Gewerbegebieten bis 2025
- Reduzierung der zusätzlichen Flächenversiegelung durch neue Bau- und Verkehrsflächen gegenüber 2020 um 50 % bis 2035
- Vollständiger Erhalt des vorhandenen Stadtgrüns und Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung bis 2025
- Verkehr
- Umsetzung der Mobilitätsstrategie der Stadt Bielefeld und Steigerung des Umweltverbundanteils (Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr) auf insgesamt 75 % bis 2030
- Konsequenter Ausbau und Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gemäß Radentscheid-Vertrag
- Förderung des ÖPNV durch Ausbau, Beschleunigung und Taktverdichtung des Stadtbahn- und Busangebots mit verbesserten Anschlüssen und Direktverbindungen
- Ernährung
- Erhöhung des Anteils biologisch und regional produzierter Lebensmittel in öffentlichen Kantinen und Verpflegungseinrichtungen auf 50% bis 2025 (inkl. vegetarischer und veganer Lebensmittel)
- Klimabewußtsein und Transfer
- C2C
- Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien und Lebenszykluskosten im Beschaffungswesen der Stadtverwaltung
- Fachübergreifende Einbeziehung der Klimagerechtigkeitskrise und der Ökologie in die Lehrpläne der allgemein- und berufsbildenden städtischen Schulen im Rahmen der bildungspolitischen Vorgaben des Landes bis 2025
- Aktiver CO2-Entzug
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Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2019 mehrheitlich den Klimanotstand für Bielefeld erklärt. Demzufolge müssen die CO2-Emissionen bereits bis zum Jahr 2035 um 100% reduziert werden.